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REITs – Börsengehandelte Immobilienanlagen

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Zwischen solidem Betongold und spekulativem Carrytrade

Als Heimatmarktneigung, englisch „Home Bias“, bezeichnet die Verhaltensökonomie die Tendenz von Investoren, auf heimische Geldanlagen ein überproportional starkes Augenmerk zu legen. Das gilt nicht nur für einzelne Wertpapiere, sondern auch ganze Anlageklassen. Wer hier einmal über den Tellerrand schaut stellt schnell fest, dass die internationalen Finanzmärkte weitaus mehr zu bieten haben als Aktien und Anleihen. 

Real Estate Investment Trusts (REITs) sind so eine Anlagekategorie. Und hierzulande den wenigsten ein Begriff, so das Ergebnis einer Gemeinschaftsstudie von AXA Investment Managers und TNS Infratest aus dem Jahr 2013. Ganze 93 Prozent der Befragten konnten mit dem Begriff „REIT“ nichts anfangen. Höchste Zeit, diese Wissenslücke zu schließen.

Was sind REITs?

REITs sind börsennotierte Unternehmen, die im Bereich der Erschließung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Immobilien sowie im Hypothekengeschäft tätig sind. Der Geschäftsbetrieb unterliegt einerseits besonderen Beschränkungen, andererseits genießen REITs auch spezielle Vorzüge. Beide Aspekte finden ihren Niederschlag meist in länderspezifischen REIT-Gesetzen. 

Bekannt geworden sind REITs vor etwa 10 Jahren nach dem Platzen der US-amerikanischen Immobilienblase. Mit den Häuserpreisen sackten auch die Notierungen der seinerzeit zum Teil mit hohem Fremdkapitaleinsatz operierenden US-REITs um 40 bis 75 Prozent ab. Schwer getroffen wurden dabei vor allem jene REITs, die sich auf Investitionen in hypothekarisch besicherte Kredite US-amerikanischer Hausbesitzer spezialisiert hatten. Zur weitgehend unbekannten habe ich im letzten Jahr in einem eigenen Blogbeitrag verfasst. Zum Beitrag

Seit wann gibt es REITs?

Historisch gehen REITs auf ein US-amerikanische Gesetzesvorlage, den The Real Estate Investment Act of 1960, zurück, die unter dem damaligen Präsidenten Eisenhower am 14. September 1960 unterzeichnet wurde. Ziel dieser Maßnahme war es zum einen, die seit jeher volkswirtschaftlich bedeutende Immobilienwirtschaft fördern. Zum anderen wurde so gerade Kleinanlegern die Möglichkeit verschafft, sich einem Vermieter gleich in einem regulierten Immobiliensegment direkt über die Börse zu engagieren und hieraus regelmäßige Einnahmen zu erzielen. 

Gerade letzterer Umstand ist in einem Land, in dem die Altersvorsorge in weiten Teilen auf privater Basis betrieben wird, ein bedeutender Faktor. Zuvor war privaten Investoren der indirekte Immobilienbesitz aufgrund administrativer Hürden kaum möglich. 

Dennoch verlief die Etablierung der neuen Anlageklasse eher schleppend. Erst 1963 erfolgte der erste Börsengang eines US-REITs. In den weiteren Jahren folgten lediglich vereinzelte Neuemissionen. Erst ab den frühen 1990er Jahren begann ein Boom in dem Anlagesegment, der nicht zuletzt aufgrund der sich aufblähenden Immobilienpreise bis 2008 anhalten sollte. 

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In welchen Ländern gibt es REITs?

Diese wenigen sehr erfolgreichen Jahre genügten, um dem REIT-Konzept zum internationalen Durchbruch zu verhelfen. Mittlerweile ist das Modell weltweit in über 40 Ländern etabliert. Gleichwohl variieren die gesetzlichen Grundlagen sowie die Namensgebung von Land zu Land, wie nachfolgende und keinesfalls abschließende Aufzählung verdeutlicht:

  • Belgien, 1995, Société d’ Investissement à Capital Fixe en Immobilier (SICAFI)
  • Australien, 1998, A-REIT
  • Singapur, 1999, S-REIT
  • Japan, 2001, J-REIT
  • Südkorea, 2001, K-REIT
  • Frankreich, 2003, Sociétés d’Investissement Immobilier Cotées (SIIC)
  • Hongkong, 2003, H-REIT
  • Großbritannien, 2007, UK-REIT
  • Deutschland, 2007, G-REIT
  • Spanien, 2012, Sociedades Anónimas Cotizadas de Inversión en el Mercado Inmobiliario (SOCIMI)

Selbst für exotische Märkte wurde dieses spezielle Immobilien- und Anleger-Förderprogramm umgesetzt. So schuf beispielsweise Bulgarien im Jahr 2003 die gesetzlichen Grundlagen für den Bulgarian REIT (BG-REIT) und Malaysia zwei Jahre später diejenigen für den Malaysian REIT (M-REIT). Es gibt allerdings auch Länder, die aus dem zeitlichen Raster fallen. In den Niederlanden beispielsweise existiert mit der Fiscale Beleggingsinstelling (FBI) bereits seit 1969 ein REIT-Konstrukt.

Sind alle REITs gleich?

So vielfältig wie die Länder und ihre Rechtspraxis, so unterschiedlich sind auch die auf dieser Grundlage gegründeten REITs. Auch wenn die Unterschiede zum Teil von Land zu Land sehr beachtlich sein können, so gibt es doch einige gemeinsame Merkmale. Zum einen wird der REIT-Status durchgehend an ein Mindestengagement des Trusts im Immobiliensektor geknüpft. Das können beispielsweise der Immobilienanteil am Anlagevermögen oder die Mieterträge im Verhältnis zu den Gesamteinkünften sein. Ferner sind alle REITs zu Mindestausschüttungsquoten in bestimmten Auszahlungsintervallen verpflichtet. Und schließlich genießen sie alle irgendeine Form steuerlicher Vorteile. So sind REITs in zahlreichen Ländern komplett von der Körperschaftssteuer befreit, das heißt Erträge und Ausschüttungen fließen brutto für netto. 

Jenseits dieser Gemeinsamkeiten sind die Unterschiede jedoch so zahlreich, dass diese hier nicht im Detail thematisiert werden können. Allerdings setzen sie fast immer bei folgenden Punkten an:

  • Vorgabe eines minimalen Trustvermögens.
  • Art und Anteil der zulässigen Immobilieninvestments – in Deutschland dürfen REITs nicht in Wohnimmobilien investieren, in den USA selbst in Hypotheken privater Eigenheimbesitzer.
  • Maximal zulässige Höhe des Fremdkapitals – diese ist in den USA unlimitiert, in Deutschland auf maximal 55 Prozent des Gesamtvermögens des Trusts beschränkt.
  • Höhe der minimalen Ausschüttungsquote – in zahlreichen Ländern müssen mindestens 90 Prozent der Erträge ausgeschüttet werden, damit diese als reguläre Betriebsausgaben geltend gemacht und von der Körperschaftssteuer befreit werden können.
  • Höhe des minimalen Streubesitzes, um die nötige Handelbarkeit an der Börse sicherstellen zu können.
  • Regionale Beschränkungen – zahlreiche REITs dürfen lediglich in ihren Heimatländern aktiv sein, andere weltweit. 
  • Anteilsobergrenze für einzelne Anleger sowie ein Minimum an Anteilseignern, um eine ausgewogene Anlegerstruktur zu gewährleisten 
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In was investieren REITs?

Auch das Investitionsspektrum ist je nach rechtlichem Rahmen breit gefächert. Dabei lassen sich REITs generell in drei Kategorien einteilen, die insbesondere in den USA und Kanada von Bedeutung sind: Equity-REITs, Mortgage-REITs und Hybrid-REITs. Equity-REITs, der mit Abstand bedeutsamste Vertreter der Anlageklasse, investieren unmittelbar in Immobilien. Im Gegensatz dazu legen Mortgage-REITs das Trustvermögen in Immobilienkredite an. Hybrid-REITs wiederum nutzten beide Investitionsmöglichkeiten je nach gesetzlicher Auflage und Strategie des Trustmanagements. Hauptsächlich besitzen, verwalten und finanzieren REITs Immobilien verschiedenster Kategorien:

  • Einfamilienhäuser, Wohnungen, Apartmentanlagen
  • Agrarflächen, Farmen, Wälder
  • Einzelhandels- und Großhandelsliegenschaften 
  • Büro- und Gewerbeimmobilien
  • Lager- und Logistikflächen
  • Industrieanlagen und –komplexe
  • Ferienhäuser und –anlagen
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime
  • Hypothekarisch besicherte Darlehen
  • Grundstücke und Landerschließungsunternehmen
  • Firmen im Bereich der Immobilienentwicklung und –projektierung
  • Kindergärten, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen
  • Sport- und Unterhaltungseinrichtungen (zum Beispiel Stadien und Kinos)
  • Andere REITs beziehungsweise Immobilienaktien und -fonds

Wonach richtet sich der Wert eines REITs?

Wie bei jeder Aktie oder jedem Fonds muss auch bei REITs zwischen zwei Größen unterschieden werden. Zum einen hat ein REIT Börsen- oder Marktwert. Dieser errechnet sich aus der Anzahl der umlaufenden Anteile multipliziert mit dem Wertpapierkurs. Dieser Kurs ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage an der entsprechenden Börse. 

Vom Börsenwert zu unterscheiden ist der Nettoinventarwert (NIW) beziehungsweise „net asset value“ (NAV). Der NAV errechnet sich aus dem Vermögen des REITs, also vor allem dem Gesamtwert des Immobilienportfolios, abzüglich sämtlicher Verbindlichkeiten. Privatanlegern dürfte es fast unmöglich sein, den jeweiligen NAV nachzuprüfen, vor allem bei im Ausland notierten Titel. Hier bleibt als Momentaufnahme in der Regel lediglich der Rückgriff auf die Quartalsberichte sowie Halbjahres- und Jahresabschlüsse, die so gut wie jede Gesellschaft zumindest in Englisch auf der Unternehmensseite bereithält. 

Der Börsenwert eine REITs kann über oder unter dem jeweiligen NAV liegen. Zumindest informationsfreudige Unternehmen veröffentlichen beide Zahlen anlegergerecht auf einen Anteil bezogen und laufend aktualisiert auf ihrer Seite, zumindest jedoch in ihrer jeweils aktuellen Kurzpräsentation (Factsheet). Ansonsten bleibt auch hier nur der Rückgriff auf die letzte Finanzpublikation. 

Ein REIT, der zu einem Kurs unterhalb des NAV je Anteil notiert, wird mit einem Abschlag oder Disagio gehandelt, ein REIT, der zu einem Kurs oberhalb des NAV je Anteil notiert, wird mit einem Aufschlag oder Agio gehandelt. Gerade für einkommensorientierte Investoren bieten Titel, die mit Disagio gehandelt werden, eine Zusatzrendite. Hier wirkt die Kurs unterhalb des NAV wie ein Hebel auf die Dividende. Umgekehrt dämpft ein zu zahlendes Agio die potenzielle Auszahlungsrendite und sollte daher tendenziell vermieden werden.

Aus den Daten zur Ermittlung des NAV lässt sich auch das Verhältnis vom Eigen- und Fremd- zum Gesamtkapital, also die Eigen- beziehungsweise Fremdkapitalquote, herleiten. Als Grad der Verschuldung informieren diese Kennzahlen über die Fähigkeit des REIT, Vermögensverluste, beispielsweise Neubewertungen im Zuge einer Immobilienkrise, absorbieren zu können. Je niedriger die Eigenkapitalquote eines REIT, mit je mehr Schulden dieser also operiert, desto höher ist die Hebelwirkung auf die Investitionen – nach oben wie nach unten. Die Ausführungen in diesem Absatz gelten freilich für jede Form der Geldanlage.

Ausschüttungen eines REITs speisen sich in aller Regel vor allem aus Mieteinnahmen. Auf mittlere Sicht sollte die Dividende durch die Mieteinnahmen voll gedeckt sein, damit der REIT nicht von der Substanz zehren beziehungsweise die Schulden erhöhen muss. Die Mieteinnahmen selbst sollten im Interesse einer stabilen und kalkulierbaren Ausschüttungspolitik mindestens konstant gehalten werden können. Zumindest für die Vergangenheit hilft auch hier nur der Blick in die Finanzberichterstattung des jeweiligen REIT. Die meisten REITs zahlen aufgrund der Orientierung am US-Vorbild eine Quartals-, mache sogar eine Monatsdividende. Deutsch REITs nehmen allerdings keine unterjährigen Ausschüttungen vor.

Wie viele REITs gibt es?

Der eingangs erwähnten Immobilien- und Weltfinanzkrise zum Trotz stehen interessierten Anlegern weltweit immer noch mehrere hundert REITs zur Verfügung. Dabei stellt der US-amerikanische Markt mit einer Börsenkapitalisierung von über einer halben Billionen US-Dollar sowie knapp 200 gelisteten REITs noch immer über die Hälfte des globalen Sektors. Allein 14 REITs gehören zu den 500 größten Unternehmen des Landes. 

Auf dem zweiten und dritten Platz folgen nach Marktkapitalisierung Australien und Frankreich mit jeweils 70 Milliarden US-Dollar und um die 40 REITs. Weitere große Märkte mit Kapitalisierungsvolumina zwischen zehn und 40 Milliarden US-Dollar sowie jeweils mehr als zehn REITs sind Großbritannien, Hongkong, Japan, Kanada, die Niederlande und Singapur. Wer in deutsche REITs investieren möchte muss sich mit einer deutlich bescheideneren Auswahl zufrieden geben: Hier werden lediglich drei REITs mit einer Marktkapitalisierung von insgesamt gut einer Milliarde Euro gehandelt. 

Wie werden Erträge aus REITs besteuert?

Eine grundsätzliche, allerdings von Land zu Land variierende Gemeinsamkeit aller REITs ist die der (teilweisen) Steuerbefreiung. Während „normale“ Aktiengesellschaften auf ihre Gewinne zuerst Körperschaftssteuer zahlen müssen, sind REITs hiervon teilweise bis vollständig ausgenommen. Dieses Privileg ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, denen der jeweils betroffene REIT allerdings im eigenen Interesse so gut wie immer nachkommt. 

Zumindest in Australien, Deutschland, Japan, Kanada, Singapur und den USA werden die Erträge ohne vorherigen Körperschaftssteuerabzug an die Anleger ausgeschüttet. Die Besteuerung der Ausschüttung erfolgt dann als Einkommen aus Kapitalvermögen auf Ebene des Anlegers. In Deutschland wird nach Ausschöpfung des Sparerfreibetrags die Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Von der neuen Investmentfondsbesteuerung sind REITs übrigens ausdrücklich ausgenommen (siehe meinen Blogbeitrag zum Thema). 

Bisweilen wird bei ausländischen REITs von allen Ausschüttungen eine Quellensteuer einbehalten. Auch hier sind die Sätze höchst unterschiedlich. So erheben beispielsweise sowohl Großbritannien als auch Singapur keine Quellensteuer für im Ausland steuerpflichtige Personen. Im Gegensatz hierzu verlangen die USA eine Quellensteuer von 15 Prozent, Kanada 15 bis 25 Prozent, Australien und Frankreich sogar bis zu 30 Prozent. Bisweilen wird die Ausschüttung in mehrere Komponenten gesplittet, auf die unterschiedliche Quellensteuersätze fällig werden (so zum Beispiel in Australien).

In Deutschland steuerpflichtige Anleger können die gezahlten Quellensteuern jedoch entsprechend den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf die fällige Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Dies sind in der Regel bis zu 15 Prozent, womit derzeit die meisten bedeutenden REIT-Märkte abgedeckt werden können, ohne doppelt zur Kasse gebeten zu werden beziehungsweise komplizierte Erstattungsverfahren zu durchlaufen. Wie Kapitalerträge ausländischer Wertpapiere deklariert werden habe nebst Praxisbeispielen und Excel-Vorlage ebenfalls auf meinem Blog erklärt. 

Wie chancenreich sind REITs?

REITs eröffnen auch Kleinanlegern die unkomplizierte Beteiligung an großen, globalen Immobilienportfolios sowie den daraus im Vergleich zu anderen Investitionen relativ konstant fließenden Einkünften. Dies kann gegenüber der Direktinvestition in Immobilien durchaus Vorteile haben. 

Allein aufgrund der nötigen Investitionssumme zum Erwerb auch nur eines Objektes sehen sich hier selbst gutbürgerliche Investoren mit einem erheblichen Klumpenrisiko konfrontiert. Kostspielige Reparaturen, komplizierte Schäden oder die Lage des Objekts verschlechternde Änderungen schlagen unmittelbar auf den potenziellen Wiederverkaufswert durch. REITs hingegen bewirtschaften in aller Regel mehrere Liegenschaften, oft auch unterschiedliche Immobilienarten in verschiedenen Regionen, so dass Anleger auch mit relativ kleinen Beträgen ein breit gestreutes privates Immobilienportfolio aufbauen können. 

Was für die Immobilienanlage als solche gilt, spiegelt sich natürlich auch in den Einnahmen, sprich Mieterträgen, wider. Ein komplizierter Rechtsstreit bei gleichzeitiger Zahlungsverweigerung des in der Regel einzigen Mieters führt bei Einzelinvestments diesbezüglich zu monatelangen Einnahmeausfällen. Gleiches gilt für insolvente Mieter, Mietnomaden oder im Fall berechtigter Mietkürzungen bei Vorlage von Mängeln im oder am Objekt. Ebenso werfen leer stehende Objekte keine laufenden Erträge ab. Auch diesem Einkommensausfallrisiko wirken REITs entgegen. Miet- oder auch Nutzverträge werden, vor allem im kommerziellen Bereich, in aller Regel sehr langfristig geschlossen und umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragsnehmer, was sich auf die regelmäßigen Einnahmen des REIT und damit auch seiner Anteilseigner risikomindernd auswirkt. Ein professionelles Management hält zudem die Verwaltungskosten niedrig und kümmert sich selbständig um rechtliche oder bauliche Probleme – für handwerklich nicht begabte Personen durchaus ein Pluspunkt.

 

Gegenüber geschlossenen Immobilienfonds und sonstigen nicht börsennotierten Immobiliengesellschaften bieten REITs den Vorteil einer transparenten Preisbildung sowie die Notierung an liquiden Börsen. Die dafür anfallenden Handelsgebühren sind zudem um Größenordnungen kleiner als die Ausgabeaufschläge oder das Agio von Immobilienfonds in Höhe von drei bis fünf Prozent der Anlagesumme, ganz zu schweigen von den Nebenerwerbskosten beim Direkterwerb von zum Teil deutlich über zehn Prozent. 

Als Immobilienanlage und damit Sachwert schlechthin bewahren REITs gerade während inflationärer Phasen das Vermögen ihrer Anleger. REITs mit aus Sicht des Anlegers ausländischem Immobilieneigentum bieten zudem die Chance auf Währungsgewinne beziehungsweise das Risiko von Währungsverlusten, da sowohl Kauf- als auch Mietverträge in aller Regel in der jeweiligen Landeswährung geschlossen werden. Solide aufgestellte REITs werfen aktuell eine Dividendenrendite von fünf bis acht Prozent ab, spekulative Mortgage-REITs bis zu 20 Prozent.

 

Bildquelle: Pexel

 

Diesen Beitrag hat Luis Pazos für meinen Blog verfasst.
Luis ist 1974 im Rheinland geboren, wohnhaft in Südniedersachsen, verheiratet und hat zwei Kinder. Er schreibt regelmäßig Buchkritiken und Fachartikel, u.a. zu finanzwirtschaftlichen Themen. Schau dir hier eine Übersicht seiner publizierten Artikel an.
Seit seiner Schulzeit interessiert sich Luis für Finanz- und Börsenthemen und handelt mittlerweile ein breites Spektrum von Finanzinstrumenten bzw. Anlageklassen an verschiedenen Börsenplätzen rund um die Welt.

Luis Pazos
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Gastautor
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HENDRIK PLEIL

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